Die Künstlersozialabgabe – auch Auftraggeber müssen einzahlen

Über die öffentliche Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in eine eigene gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen.

Eine gesetzliche Definition, was im Einzelnen eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit darstellt, gibt es aufgrund der Dynamik und Flexibilität des Künstlerbegriffes nicht. Allerdings stellt die Künstlersozialversicherung auf ihrer Homepage eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten, die eine Künstlersozialabgabepflicht auslösen, zum Nachlesen zur Verfügung.

So gehören z.B. auch Web-, Grafik- und Multimedia-Designer sowie Fotografen, Autoren, Journalisten, Redakteure, Layouter, aber auch Übersetzer, Dolmetscher, Moderatoren und Texter zu den versicherungspflichtigen Tätigkeiten innerhalb der Künstlersozialkasse. Dies bedeutet auch für Unternehmen, die sich z.B. bei Erstellung ihrer Homepage oder eines Online-Shops der Hilfe einer selbstständig tätigen Einzelperson bedienen und nicht eines anderen Unternehmens, welches selbst sozialversicherungspflichtig tätige Mitarbeiter beschäftigt, dass das auftraggebende Unternehmen neben der vereinbarten Vergütung über eine Umlage Beiträge in die Künstlersozialkasse abführen muss.

Diese Umlage beträgt auch für das Jahr 2025 5 %. Weiterhin zahlen die Künstler selbst in die Kasse ein und auch der Bund beteiligt sich daran.

Sämtliches an den selbstständigen Künstler oder Publizisten nicht nur gelegentlich gezahlte Entgelt über 450 € pro Kalenderjahr ist zu melden. Über das genaue Verfahren erteilt neben der Künstlersozialkasse auch Ihr Steuerberater nähere Auskunft.

Hinweis: Die Künstlersozialkasse ist seit dem 1.1.2025 an die Deutsche Rentenversicherung und die Knappschaft Bahn See angebunden, um die Herausforderungen der digitalen Transformation auch innerhalb der Künstlersozialkasse schaffen zu können. Es erfolgt eine schrittweise digitale Umstellung für das Melde- und Beitragswesen. Der gewohnte Standort in Wilhelmshaven bleibt jedoch erhalten.