Hat ein Hauptmieter einen Teil der Mietfläche untervermietet, hat dies keine Auswirkungen beim Wechsel des Hauptmieters auf den bestehenden Untermietvertrag.
In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter eines Ladenlokals einen Teil der Räumlichkeiten an eine Bank zum Aufstellen eines Geldautomatens untervermietet. Nach dem Mieterwechsel verlangte der neue Mieter die Herausgabe der von der Bank benutzten Fläche.