In der steuerlichen Fachwelt wird immer häufiger die Auffassung vertreten, dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit Jahrzehnten – durch eine langfristige Doppelbesteuerung – rechtswidrig ist. Zu diesem Sachverhalt ist nunmehr beim Finanzgericht des Saarlandes (FG) ein weiteres Musterverfahren unter dem Aktenzeichen 3 K 1072/20 anhängig.
In dem zu entscheidenden Fall bezieht ein Steuerpflichtiger eine gesetzliche Altersrente sowie eine Rente aus der Versorgungskasse Saarland. Nach seiner Ansicht liegt eine Doppelbesteuerung bei der Einzahlungs- und Auszahlungsphase der Beträge vor. Außerdem ist der steuerpflichtige Anteil der Rente nicht richtig berechnet worden, die Rentenbeträge gehören nicht zu den Sonderausgaben und die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist unrechtmäßig. Zudem soll auch entschieden werden, ob mit einer Rente überhaupt eine Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorliegt, denn es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht, da grundsätzlich ein Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Anmerkung: Wie das Verfahren ausgeht, ist ungewiss. Steuerpflichtige, welche selber von dieser Problematik betroffen sind, sollten das Verfahren offen halten.